Speyer,

Wenn die Luft zum Atmen fehlt

Ausbruch von Kohlenmonoxid in einem einsturzgefährdeten Gebäude war das Szenario einer Atemschutzübung des Technischen Zuges am 22. Februar. Mit dem Gerätekraftwagen (GKW) I und II mit Netzersatzanlage (NEA) sowie LKW Ladebordwand rückten die Helferinnen und Helfer an der fiktiven Einsatzstelle an.

Die Atemschutzgeräteträger suchen die Decken nach Rissen ab

Zwei Atemschutztrupps wurden zur Erkundung in die Kellerräume der Johann-Joachim-Becher-Schule geschickt, die dem Ortsverband freundlicherweise zum Üben zur Verfügung gestellt worden waren. Ein Trupp bildete den Sicherungstrupp, um bei Gefahr unverzüglich die eigenen Helfer erreichen und aus der Gefahrenzone bringen zu können. Nachdem ein Trupp schnell eine Rettungspuppe ausfindig gemacht hatte, wurde eingespielt, dass den Helfern der Rückweg abgeschnitten war. Der Sicherungstrupp rettete zusammen mit dem zweiten Trupp die Kameraden sowie die Puppe aus dem Gebäude. Gemeinsam wurden außerdem die einsturzgefährdeten Teile des Kellers mit Bausprießen abgestützt.

Um Atemschutzgeräteträger zu werden muss jeder Helfer zunächst eine Gesundheitsprüfung bestehen. Dann dürfen die Helfer die Zusatzausbildung zum Atemschutzgeräteträger beginnen. Dabei lernen sie neben Theorie zu Atmung, Luft und Einsatzablauf auch die Geräte und ihre technischen Besonderheiten kennen. Wie wird geprüft, ob das Gerät einsatzbereit ist? Wie kommuniziert man mit der Maske vor dem Mund? Am Ende der Ausbildung steht eine Prüfung, die aus einem Theorie- und zwei Praxisteilen besteht. Die Praxis gliedert sich in die Leistungsübung, bei der eine bestimmte Anzahl an Kilojoule durch Sport unter Atemschutz verbrannt werden müssen. Der zweite Teil ist eine Einsatzübung, bei der die in der Ausbildung erlernten Fähigkeiten abgeprüft werden. Die beiden Praxisprüfungen müssen jedes Jahr erneut abgelegt werden, um die Einsatzbefähigung zu erhalten.

Die sieben Helferinnen und Helfer, die an diesem Abend an der Übung teilnahmen, können für dieses Jahr die Einsatzübung als erledigt betrachten. Dennoch wird auch nach der Pflicht die Arbeit unter Atemschutz regelmäßig geübt, um für den Ernstfall die Routine zu beherrschen.


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